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Eingetragene Partnerschaft in Ehe

Mit einem Ehevertrag einfache und klare Verhältnisse schaffen

JA zur Ehe für alle

Mit dem „JA“ zur „Ehe für alle“ können gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Paare die eine einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese in eine Ehe umwandeln. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie geben eine Umwandlungserklärung gemeinsam und persönlich in schriftlicher Form ab und lassen ihre Unterschrift von einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten beglaubigen.
  2. Sie geben eine Umwandlungserklärung gemeinsam und persönlich in schriftlicher Form in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen ab. Die Zeugen unterschreiben ebenfalls.
Eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, was gilt?

Wer sich für eine eingetragene Partnerschaft entschieden hat, lebt heute in einer klassischen Gütertrenung (Art. 18 PartG). Mit der Umwandlung gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ab dem Zeitpunkt der Umwandlung. Dieser Güterstand ist unnötig kompliziert und in vielen Artikeln geregelt.

Wollt Ihr euren heutigen Güterstand beibehalten, müsst Ihr die Gütertrennung mittels Ehevertrag wählen.

Können auch Brautleute die Gütertrennung wählen, wenn sie nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben?

JA. Mit Netnotar kann jeder mittels Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennug wählen. Dieser Güterstand schafft nicht nur klare Verhältnisse für die Dauer der Ehe, sondern verhilft auch zu einer einfachen Auflösung im Falle von Tod oder Scheidung.  Zudem habt ihr die maximale Verfügungsfreiheit über euer Vermögen und haftet nur für die eigenen Schulden.

Ist die Gütertrennung unfair?

NEIN. Mit dem Bund der Ehe geht man eine Gemeinschaft ein. Damit jeder nach seinen Kräften auch finanziel etwas beisteuern kann, bietet der Netnotar den kostenlosen AusgleichCheck. So könnt Ihr eure jährlichen Überschüsse ausgleichen und profitiert von einer optimalen Lösung.

Legen Sie los

Schliessen Sie einen Ehevertrag und wählen Sie den Güterstand der Gütertrennung mit Netnotar.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren